Das sollte angesprochen werden!
Die Betreuungsverfügung
Das Ziel einer Betreuungsverfügung ist es, eine Person des Vertrauens zu benennen, die im Fall einer eigenen Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit dann vom Vormundschaftsgericht zum Betreuer ernannt werden würde.
Hierüber beraten z.B.
Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz Rh.-Pf.,
Betreuungsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich,
Ökumenische Sozialstation Trier,
Notare,
Beratungsstellen von örtlichen Betreuungsvereinen.
- Die Betreuungsverfügung sollten Sie bei Ihren persönlichen Unterlagen aufbewahren sowie dem gewünschten Betreuer eine Kopie zur Aufbewahrung überlassen.
Ein Betreuer wird vom Vormundschaftsgericht als solcher bestellt und muss diesem auch kontinuierlich über alle Vorgänge (insbesondere finanziellen Transaktionen) Rechenschaft ablegen. Wenn es sich um einen fremden Menschen handelt, ist das sicher auch sinnvoll. Sie sollten jedoch bedenken, dass auch Ihr Ehepartner dann über jeden neuen Pyjama und dessen Preis Rechenschaft ablegen müsste. Das wäre sicher nicht in Ihrem Sinne. Wann eine Betreuung vorteilhaft und sinnvoll ist, und welche Bereiche eine Betreuung umfassen kann, darüber gibt z.B. ein Betreuungs-Verein Auskunft. Selbstverständlich gibt es auch andere Institutionen und Sozialstationen, die Ihnen hier weiter helfen können.