Das sollte angesprochen werden!
Das Testament
Der letzte Wille des Menschen, der weit über seinen Tod hinaus reicht, sollte unbedingt in einem schriftlichen Testament dokumentiert werden. Auch hier besteht keine Pflicht dieses Dokument von einem Notar beglaubigen zu lassen. Allerdings ist ein notariell beglaubigtes Dokument nicht so leicht anfechtbar und hat einen unzweifelhafteren Stellenwert als ein alleine verfasstes oder gar mündliches Testament.
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