Das sollte angesprochen werden!
Die Vorsorgevollmacht
Wie die konkrete Situation, in der die Patientenverfügung zum Einsatz kommt, letztendlich aussehen wird, weiß niemand mit Bestimmtheit zu sagen. Deshalb ist es sinnvoll, jemanden zu bestimmen, der im Ernstfall Ihre Interessen wahrnimmt.
Hierzu eignet sich die Vorsorgevollmacht.
Die Vorsorgevollmacht ist ein starkes Instrument, um privat und ohne Einmischung von außen seine Angelegenheiten in allen Lebensbereichen zu regeln. Sie sollte mit der Patientenverfügung kombiniert sein. Der/die Bevollmächtigten kann/können sofort Ihre Interessen vertreten.
Sie ersetzt somit in den meisten Fällen die Einrichtung einer Betreuung.
Hierüber beraten z.B.
Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz Rh.-Pf.,
Betreuungsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich,
Ökumenische Sozialstation Trier,
Notare,
Beratungsstellen von örtlichen Betreuungsvereinen.
- Zusätzlich sollten Sie gelegentlich, z.B. alle zwei Jahre, durch eine erneute Unterschrift bekräftigen, dass das Formulierte immer noch Ihre Meinung ist.
- Die Vorsorgevollmacht sollten Sie bei Ihren persönlichen Unterlagen aufbewahren sowie dem Bevollmächtigten eine Kopie zur Aufbewahrung überlassen.
Hier finden Sie uns
Christlicher Hospizverein Morbach e.V.
Ambulanter Hospiz- + Palliativberatungsdienst Hermeskeil-Morbach
Haus der Begegnung
Jugendherbergstr. 25
54497 Morbach